- Bankrott
- Pleite (umgangssprachlich); Bankrottfall; Insolvenz; Zahlungsunfähigkeit; Konkursfall; Konkurs; Zahlungseinstellung; Ruin; Illiquidität
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bank|rott [baŋ'krɔt] <Adj.>:nicht mehr in der Lage, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen; finanziell ruiniert:ein bankrotter Geschäftsmann; bankrott sein.* * *
bank|rọtt auch: ban|krọtt 〈Adj.〉 zahlungsunfähig (von Geschäftsleuten) ● eine \bankrotte Firma; \bankrott sein, werden* * *
ban|k|rọtt <Adj.>:(von Unternehmen) zahlungsunfähig:der Betrieb ist b.;sich [für] b. erklären;diese Maßnahmen machen die Wirtschaft b.;du machst mich noch b. (ugs. scherzh.; arm);Ü wir mussten uns in dieser Frage b. erklären (mussten zugeben, dass wir nicht weiterwussten).* * *
Bankrọtt[von italienisch banca rotta »zerbrochene Bank« (des Geldwechslers)] der, -s/-e, Bankerọtt, Bankbruch, das Unvermögen eines Schuldners, seine Gläubiger zu befriedigen (Konkurs). Nach §§ 283, 283 a StGB werden Schuldner bestraft, die sich bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit sorgfaltswidrig verhalten, z. B. Rechte anderer vortäuschen oder Waren erheblich unter ihrem Wert in einer den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise veräußern, ihre Vermögenskrise durch eine sorgfaltswidrige Handlung herbeiführen oder Bestandteile ihres Vermögens der Konkursmasse entziehen. Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren. Ähnlich wird der betrügerische Bankrott in Österreich (§§ 156 ff. StGB) und in der Schweiz (Art. 163 ff. StGB) bestraft.* * *
Bank|rọtt, der; -[e]s, -e [ital. banco rotto, eigtl. = zerbrochener Tisch (des Geldwechslers), aus: banco (2↑Bank) u. rotto = zerbrochen]: Zahlungsunfähigkeit; Einstellung aller Zahlungen [eines Schuldners gegenüber seinen Gläubigern]: den B. erklären, anmelden, [kurz] vor dem B. stehen; Ü politischer, geistiger B.; vielleicht ist das das Wichtige an all diesen Dingen, dass sich an ihnen die Unmöglichkeit, der B. der menschlichen Gerechtigkeit offenbar macht (NJW 19, 1984, 1 087); *B. gehen (zahlungsunfähig werden); B. machen (1. zahlungsunfähig werden, fallieren. 2. scheitern: er hat mit seiner Politik B. gemacht).
Universal-Lexikon. 2012.